Die EU – Verordnung Textilkennzeichnung betrifft jedes Produkt, dessen Gewicht zu mindestens 80% aus Textilien besteht. Seit dem 8.Mai 2012 gibt es eine EU weite Verordnung zum Thema Textilkennzeichnung – das Wort “Textilkennzeichnungspflicht” verabschiedet sich. Die Textilkennzeichnungsverordnung legt fest, wie die Zusammensetzung der einzelnen Fasern für den Endverbraucher gekennzeichnet werden müssen.
WAS muss gekennzeichnet werden?
Gemäß Artikel 3 der EU- Verordnung Textilkennzeichnung Nr. 1007/2011 ist „Textilerzeugnis“ ein Erzeugnis, das im rohen, halbbearbeiteten, bearbeiteten, halbverarbeiteten, verarbeiteten, halbkonfektionierten oder konfektionierten Zustand ausschließlich Textilfasern enthält, unabhängig von dem zur Mischung oder Verbindung angewandten Verfahren.
Zu kennzeichnen sind ebenfalls:
- alle Erzeugnisse mit einem Gewichtsanteil an Textilfasern von mindestens 80 %
- Bezugsmaterial für Möbel, Regen- und Sonnenschirme mit einem Gewichtsanteil an Textilkomponenten von mindestens 80 %;
- die Textilkomponenten der oberen Schicht mehrschichtiger Fußbodenbeläge, von Matratzenbezügen, von Bezügen von Campingartikeln, sofern diese Textilkomponenten einen Gewichtsanteil von mindestens 80 % dieser oberen Schichten oder Bezüge ausmachen;
- Textilien, die in andere Waren eingearbeitet sind und zu deren Bestandteil werden, sofern ihre Zusammensetzung angegeben ist.
- Wichtig für die Stick.Zone
Bestickungen müssen nur dann mitberechnet werden, wenn sie mehr als 10% der Oberfläche bedecken.
Die EU Verordnung Textilkennzeichnung gilt nicht für:
- maßgeschneiderte Textilerzeugnisse, hergestellt auf Bestellung
- Textilerzeugnisse, die ohne Übereignung an Heimarbeiter oder selbstständige Unternehmen zur Weiterverarbeitung übergeben werden.
- Alle Ausnahmen : in der EU Verordnung Textilkennzeichnung ersichtlich im Anhang V (Ausnahmen) und Anhang VII (ausgenommene Artikel)
ACHTUNG Händler & Hersteller
Der Händler wird aber wie ein Hersteller (mit allen entsprechenden Pflichten) behandelt, wenn er:
- ein Produkt unter seinem Namen oder seiner Handelsmarke verkauft
- den Inhalt des vorhandenen Etiketts ändert
- das Etikett selbst anbringt
Was muss drauf?
Wie bereits beschrieben muss die GENAUE Auflistung der verwendeten Materialien enthalten sein – keine “Künstlerbezeichnungen” (wie Kuschelwolle…).
Die Angabe erfolgt in Prozent
Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber für den Konsumenten hilfreich und in Deutschland fast normal, sind die Pflegehinweise und die Größe des Kleidungsstückes.
Wie wird gekennzeichnet?
Die EU Verordnung Textilkennzeichnung schreibt eine dauerhafte Kennzeichnung vor. Die gängigsten Varianten sind wohl das eingenähte Etikett oder der Textilstempel.
Eingenähte Etiketten können fix und fertig bestellt werden, es gibt aber auch welche zum selbst beschriften. Bestellbar unter Anderem auf DaWanda oder Ebay. Den Textilstempel bekommt man zum Beispiel auch auf DaWanda.
Beide Etiketten zum Beschriften sind jedoch nur für den kleinen Betrieb empfehlenswert. Sobald die Bestellquote steigt, sollte man auf fertige Etiketten umsteigen – die Gründe liegen wohl auf der Hand