Die EU – Verordnung Textilkennzeichnung betrifft jedes Produkt, dessen Gewicht zu mindestens 80% aus Textilien besteht. Seit dem 8.Mai 2012 gibt es eine EU weite Verordnung zum Thema Textilkennzeichnung – das Wort „Textilkennzeichnungspflicht“ verabschiedet sich. Die Textilkennzeichnungsverordnung legt fest, wie die Zusammensetzung der einzelnen Fasern für den Endverbraucher gekennzeichnet werden müssen.
EU – Verordnung Textilkennzeichnung
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